742.122NZVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Der Basispreis für alle Verkehrsarten deckt die Normgrenzkosten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Infrastrukturkosten im Netz, der Nachfrage sowie der Umweltbelastung der Fahrzeuge.
Das BAV bestimmt den Basispreis pro Streckenkategorie aufgrund der Angaben der Infrastrukturbetreiberinnen und teilt diesen auf nach der Kostenverursachung:
pro Zugskilometer (Basispreis Trasse);
pro Zug aufgrund des Verschleisses durch die Fahrzeuge des Zugs (Basispreis Verschleiss).
Der Basispreis Trasse wird durch folgende Preisfaktoren, Zuschläge und Rabatte differenziert:
einen nachfragebezogenen Preisfaktor pro Trasse;
einen qualitätsbezogenen Preisfaktor pro Trasse;
einen nachfragebezogenen Haltezuschlag;
qualitätsbezogene Zuschläge und Rabatte für die Umweltbelastung der Fahrzeuge;