742.141.2STEBVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
Der Entzug des Lernfahrausweises oder des Führerausweises gilt als Verbot, die ausweispflichtigen Tätigkeiten auszuüben.
Der Entzug des Lernfahrausweises oder des Führerausweises aus medizinischen, psychologischen oder fachlichen Gründen kann auf einen bestimmten Tätigkeits- oder Einsatzbereich beschränkt werden.
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