Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) kann:
- die Anforderungen an die Qualifikation des mit einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit betrauten Personals für die einzelnen Tätigkeitsbereiche festlegen;
- Alterslimiten festlegen;
- die medizinischen und psychologischen Voraussetzungen festlegen;
- Vorschriften über die Periodizität und die Inhalte der Prüfungen erlassen.