Zum Triebfahrzeugführer oder zur Triebfahrzeugführerin der Kategorie A40, A, B60, B80, Ai40, Ai oder Bi kann ausgebildet werden, wer den obligatorischen Grundschulunterricht abgeschlossen hat.
Zum Lokführer oder zur Lokführerin der Kategorie B100 kann ausgebildet werden, wer:
eine mindestens zweijährige anerkannte Berufslehre abgeschlossen hat;
die Matura erfolgreich bestanden hat;
seit mindestens zwei Jahren einen Führerausweis und eine Bescheinigung der Kategorie A40, A, B60, B80, Ai40, Ai oder Bi besitzt; oder