Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Kommentare: Art. 17 | Omnilex
Law
/
VTE · Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen
Art. 17
Art. 16
Art. 18
Zurück zum Gesetz
Art. 17
Art. 16
Art. 18
742.141.21
VTE
Departmental Ordinance
01.01.2010
Originalquelle
Der Lernfahrausweis berechtigt im Rahmen der Kategorie zur Mitfahrt im Führerraum.
Er berechtigt im Rahmen der Kategorie überdies zum Ausführen von:
Lernfahrten, wenn der entsprechende Eintrag vorhanden ist;
selbständigen Fahrten, wenn der entsprechende Eintrag vorhanden ist.
Der Prüfungsexperte oder die Prüfungsexpertin nimmt die Einträge nach Absatz 2 vor.
Die Ausbildenden sorgen dafür, dass die Lernfahrten gefahrlos durchgeführt werden und die Auszubildenden die Vorschriften nicht verletzen.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.