742.411GüTVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Diese Verordnung regelt:
die Investitionsbeiträge an den Neubau, die Erweiterung und die Erneuerung von Umschlags- und Verladeanlagen nach Artikel 2 Buchstabe c GüTG;
die finanzielle Förderung des Transports, des Umschlags und des Verlads von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen;
die Investitionsbeiträge für technische Neuerungen im Gütertransport, für die digitale automatische Kupplung sowie für klimafreundliche Fahrzeuge auf der Schiene und auf dem Wasser;
die finanzielle Förderung des Transports von begleiteten Motorfahrzeugen auf der Schiene;
die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anschlussgleisen.
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