Stellvertretende technische Leiter und Leiterinnen von eidgenössisch konzessionierten Anlagen müssen:
- die Berufsprüfung als Seilbahnfachmann oder Seilbahnfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis abgeschlossen haben;
- eine berufliche Grundbildung in den Bereichen der Metallverarbeitungs-, Apparate- oder Elektroindustrie oder einen Bachelorabschluss als Ingenieur oder Ingenieurin in technischer Fachrichtung abgeschlossen haben und über eine zweijährige seilbahnspezifische Betriebserfahrung verfügen; oder
- über eine vierjährige seilbahnspezifische Betriebserfahrung verfügen.