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Art. 40j

747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle

Die weiteren Anforderungen an das Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Bereich der Schifffahrt infolge Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinflusses richten sich nach den Ausführungsbestimmungen zur SKV1.

Footnotes

  1. SR 741.013

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