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Art. 40k

747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle

Gegenüber einer Person, die an der Führung eines Schiffs beteiligt ist und über diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten verfügt, dürfen ohne ihre Zustimmung keine Untersuchungen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit angeordnet werden.

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