Im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, Handelsgesellschaften und Genossenschaften (Unternehmen), welche die Bedingungen nach den Artikeln 20–24 erfüllen, können ihre Seeschiffe im Register der schweizerischen Seeschiffe auf ihren Namen eintragen lassen sofern sie ihren Sitz und den tatsächlichen Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit in der Schweiz haben.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.