Jedes schweizerische Seeschiff hat an Bord seinen Seebrief mitzuführen.
Der Seebrief beurkundet, dass das Seeschiff zur Führung der Schweizer Flagge berechtigt und verpflichtet ist. Der Seebrief dient zur Kennzeichnung des Schiffes; er enthält zu diesem Zwecke den Namen des Reeders und den wesentlichen Inhalt der Eintragungen im Register der schweizerischen Seeschiffe.
Im Seebrief ist seine Gültigkeitsdauer vermerkt, welche höchstens fünf Jahre betragen kann. Mit der Streichung des Seeschiffes im Register verliert der Seebrief in jedem Falle seine Gültigkeit.
Die Zulassung zur Seeschifffahrt und die Ausstellung eines Seebriefes haben nicht die Bedeutung einer obrigkeitlichen Konzession.
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