Der Kapitän hat nach den bestehenden Gebräuchen alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Interessen des Schiffseigentümers, des Reeders, der Schiffsbesatzung, der Passagiere und der Ladungsbeteiligten zu schützen und zu wahren. Der Kapitän sorgt für gehörige Stauung nach Seemannsbrauch.
In Notfällen hat der Kapitän alle zum Schutz des Lebens, des Seeschiffes und der Ladung unmittelbar erforderlichen Massnahmen zu treffen; bevor er eine aussergewöhnliche Massnahme trifft, hat er jedoch, sofern die Umstände es erlauben, das Einverständnis des Reeders einzuholen.
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