748.01LFVFederal Council Ordinance01.01.1974Originalquelle
Der Eintrag im Luftfahrzeugregister enthält mindestens folgende Angaben:
Datum der Eintragung;
Eintragungszeichen;
Hersteller;
Baumuster des Luftfahrzeuges;
Werknummer;
Name und Adresse des Eigentümers.
Name und Adresse des Halters können neben dem Eigentümer eingetragen werden, wenn der Halter die Voraussetzungen für die Eintragung, abgesehen vom Eigentum, erfüllt.
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