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Kommentare: Art. 16 | Omnilex
Law
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Art. 16
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Art. 16
748.131.1
VIL
Federal Council Ordinance
01.01.1995
Originalquelle
Das UVEK entzieht die Konzession ohne Entschädigung, wenn:
die Voraussetzungen für eine sichere Benützung nicht mehr vorliegen;
der Konzessionär seine Pflichten nicht mehr wahrnehmen will oder sie wiederholt in schwerer Weise verletzt hat.
Wird die Konzession entzogen, kann das UVEK die erforderlichen Massnahmen zur Fortführung des Flughafenbetriebs anordnen.
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VIL · Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt
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