Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Okt. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3849). ↩
2 commentaries
Die Plangenehmigung setzt voraus, dass das Projekt konkret mit den Zielen des SIL übereinstimmt; die SIL-Konformität des Projekts ist damit primäre Voraussetzung für die Plangenehmigung und kann durch das Objektblatt des Bundesrats konkretisiert werden.
Bei der Erteilung von Plangenehmigungen sind vorrangig bundesrechtliche Schutzvorschriften zu prüfen; dies umfasst ausdrücklich bundesrechtliche Umwelt- und Luftschutzvorschriften (z.B. USG, LSV).
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