748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
Geplante Bauvorhaben oder bauliche Änderungen können dem BAZL vorab zur Vorprüfung unterbreitet werden. Der Umfang der Vorprüfung richtet sich nach den eingereichten Unterlagen. Diese enthalten beispielsweise:
einen groben Beschrieb des Vorhabens;
die folgenden Pläne:
1. Übersichtsplan des Flugplatzes mit Eintrag des Projektstandortes,
2. Situationsplan des Projektes,
3. Entwürfe für Geschoss- und Ansichtspläne sowie Schnitte nach Bedarf;
c. grobe Angaben darüber, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Raum und Umwelt hat;
d. Angaben über die Auswirkungen des Vorhabens auf den Betrieb des Flugplatzes;
e. Angaben darüber, wie die Anforderungen an die Flugsicherheit erfüllt werden sollen.
Das BAZL teilt den Gesuchstellern das Ergebnis der Vorprüfung mit.
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