Die Genehmigungsbehörde wertet die Stellungnahmen von Kantonen und Fachstellen und entscheidet über die Einsprachen. Der Plangenehmigungsentscheid beinhaltet ausserdem:
- die Erlaubnis, ein Bauprojekt entsprechend den genehmigten Plänen auszuführen;
- Bedingungen und Auflagen hinsichtlich Anforderungen der Raumplanung, des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes sowie der luftfahrtspezifischen Anforderungen;
- weitere Auflagen nach Bundesrecht;
- auf kantonales Recht gestützte Auflagen;
- betriebliche Auflagen;
- Auflagen hinsichtlich Baufreigabe, Baukontrolle und Inbetriebnahme.