748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 4. März 2011 dieser Verordnung hängig sind, werden nach neuem Recht weitergeführt.
In Umnutzungsverfahren für ehemalige Militärflugplätze sind Stellungnahmen des Kantons und der betroffenen Bundesstellen sowie die öffentliche Auflage in jedem Fall nachzuholen.
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