780.11VÜPFFederal Council Ordinance01.03.2018Originalquelle
Bei natürlichen Personen muss der Identitätsnachweis der oder des Teilnehmenden durch Vorzeigen eines der folgenden, am Erfassungstag gültigen Dokumente erbracht werden:
einem schweizerischen oder ausländischen Reisepass;
einer schweizerischen oder ausländischen Identitätskarte; oder
einem Ausländerausweis gemäss den Artikeln 71 und 71a der Verordnung vom 24. Oktober 20071über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.
Folgende Angaben der oder des Teilnehmenden werden erfasst:
a. gestützt auf das Dokument:
1. Namen und Vornamen,
2. Geburtsdatum,
3. Art des Dokuments, dessen Nummer und das ausstellende Land beziehungsweise die ausstellende Organisation,
4. Nationalitäten;
b. Adresse;
c. falls bekannt: Beruf.
Bei Kundenbeziehungen ohne Abonnementsverhältnis müssen zudem folgende Angaben erfasst werden:
Zeitpunkt der Abgabe der Zugangsmittel oder der erstmaligen Aktivierung der Dienste;
Name und vollständige Adresse der Abgabe- oder Aktivierungsstelle;
Namen und Vornamen der erfassenden Person.
Die FDA oder gegebenenfalls die Wiederverkäuferin muss vom Originaldokument eine gut lesbare elektronische Kopie erstellen oder erstellen lassen. Die Wiederverkäuferin übermittelt die Angaben nach den Absätzen 2 und 3 sowie die Kopie innerhalb von 3 Tagen nach der Erfassung an die FDA.