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Art. 64

784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle

Zugangsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und umfassen mindestens folgende Punkte:

  1. allgemeine kommerzielle Bedingungen;
  2. eine Beschreibung der Zugangsdienstleistungen;
  3. technische Spezifikationen dieser Dienstleistungen;
  4. Bedingungen für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebsetzung des Zugangs.

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