Zurück zum Gesetz

Art. 96e

784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
  1. Die Mobilfunkkonzessionärinnen müssen auf der Grundlage einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Sicherheitsziele ein Managementsystem für die Informationssicherheit entwickeln, umsetzen und kontinuierlich überprüfen.
  2. Im Rahmen dieses Sicherheitsmanagementsystems setzen sie einen Plan für das betriebliche Kontinuitätsmanagement und einen Plan für das Management von Sicherheitsvorfällen um.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.