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Art. 96j

784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle

Besteht der begründete Verdacht, dass eine Mobilfunkkonzessionärin ihre Pflichten nach Artikel 96h nicht erfüllt, so kann das BAKOM auf Kosten der Mobilfunkkonzessionärin ein Audit durchführen lassen.

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