784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Registrare, die einen Registrarvertrag abgeschlossen haben, können auf das Registrierungssystem der Registerbetreiberin zugreifen und Domain-Namen im Namen Dritter und zu deren Lasten registrieren und verwalten. Sie können sich Domain-Namen im eigenen Namen für den Eigenbedarf zuweisen.
Sie können ihr Recht nur so weit geltend machen, als die von der Registerbetreiberin vorgesehenen technischen und organisatorischen Verfahren und Bedingungen dies zulassen.
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