784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Registrare müssen ein Angebot unterbreiten, das ausschliesslich die Zuteilung eines Domain-Namens beinhaltet (entbündeltes Angebot).
Sie müssen ihren Kundinnen oder Kunden jederzeit die Möglichkeit bieten, die administrative Verwaltung eines Domain-Namens an einen anderen Registrar zu transferieren. Vorbehalten bleiben zivilrechtliche Forderungen wegen Nichterfüllung des Vertrags.
Sie müssen die Geschäftskorrespondenz, Belege, Titel und Journaldateien (log files), geordnet nach Domain-Namen, während zehn Jahren ab Aufhebung der Registrierung aufbewahren. Auf Verlangen sind diese der Registerbetreiberin innerhalb von maximal drei Werktagen herauszugeben.
Die Registrare müssen:
mit der Registerbetreiberin zusammenarbeiten und ihr jede notwendige technische und organisatorische Hilfe und Unterstützung zur Gewährleistung der Kontinuität und Sicherheit der Verwaltung der Domain-Namen leisten;
sicherstellen, dass die Halterinnen und Halter von Domain-Namen über eine allfällige Einstellung der Registrartätigkeit informiert werden und ihnen das Vorgehen zur Wahrung ihrer Ansprüche bekannt ist.
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