Zum Zweck der Zuteilung und der Verwaltung von Domain-Namen hat die Registerbetreiberin Zugang zu Personendaten aus dem Einwohnerregister, dem nationalen Adressdienst und dem zentralen Versichertenregister, um die Angaben der gesuchstellenden Personen und der Halterinnen oder Halter zu überprüfen. Die Daten werden der Registerbetreiberin via Online-Zugang zur Verfügung gestellt.
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