784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Im Delegationsvertrag ist der Preis festzulegen, der von den Registraren für die Registrierung eines Domain-Namens und für die Verwaltung der entsprechenden Daten jährlich geschuldet ist.
Wurde die Aufgabenübertragung im Rahmen eines Ausschreibungs- oder eines Einladungsverfahrens nach Artikel 32 vorgenommen, so gelten folgende Regeln:1
der Preis entspricht der Offerte;
der offerierte Preis kann während der Delegationsdauer angepasst werden, wenn sich die delegierten Aufgaben ändern; die Preisdifferenz errechnet sich aus den durch die Leistungsanpassung verursachten Kostenveränderungen; der Beauftragte unterbreitet dem BAKOM eine Offerte und weist die entsprechenden Kostenveränderungen nach; zur Überprüfung der Offerte kann das BAKOM Vergleichswerte heranziehen und sachdienliche Unterlagen einfordern.
Erfolgt die Aufgabenübertragung direkt, so deckt der Preis die relevanten Kosten der Registerbetreiberin, die aufgrund des mit dem BAKOM vereinbarten Leistungskatalogs anfallen, und erlaubt zudem einen angemessenen Gewinn.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6251). ↩
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