784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Erfüllt der Beauftragte seine Verpflichtungen nicht, so kann das BAKOM:
ihn auffordern, den Mangel zu beheben oder Massnahmen zu treffen, damit die Verletzung sich nicht wiederholt; der Beauftragte muss dem BAKOM mitteilen, was er unternommen hat;
ihn verpflichten, die unrechtmässig erzielten Einnahmen, dem Bund abzuliefern;
den Delegationsvertrag mit Auflagen ergänzen;
den Delegationsvertrag mit sofortiger Wirkung oder innerhalb einer bestimmten Frist einschränken oder auflösen.
Das BAKOM kann vorsorgliche Massnahmen anordnen.
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