784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Das BAKOM kann einzelne Vertragsbestimmungen vor Ablauf der Vertragsdauer mittels Verfügung ändern, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben und die Vertragsänderung zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen notwendig ist.
Der Beauftragte erhält eine angemessene Entschädigung, wenn die Vertragsänderung bezüglich der übertragenen Funktion oder der übertragenen Aufgaben für ihn mit einem finanziellen Nachteil verbunden ist. Die Entschädigung beinhaltet keinen Ersatz des entgangenen Gewinns.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.