784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Folgende Angaben müssen in der RDDS-Datenbank (WHOIS) abrufbar sein:
Bezeichnung des zugeteilten Domain-Namens und entsprechender ACE-String;
bei einem aktivierten Domain-Namen: die Daten der zugeteilten Namensserver;
die Angabe, ob ein Domain-Name durch das DNSSEC-System gesichert ist;
Datum der ersten Zuteilung des Domain-Namens;
Name, Adresse und Kontaktdaten des Registrars, der im Auftrag der Halterin oder des Halters des betroffenen Domain-Namens handelt.
Die Registerbetreiberin kann folgende Daten in der RDDS-Datenbank (WHOIS) veröffentlichen:
die Identifizierungsangaben und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens, wenn es sich um eine juristische Person handelt;
die Identifizierungsangaben und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens, die oder der der Veröffentlichung zugestimmt hat;
die Angabe, wie die Halterin oder der Halter des betreffenden Domain-Namens anonym kontaktiert werden kann.
Sie gewährt jeder Person, die ein überwiegendes legitimes Interesse glaubhaft macht, kostenlos Zugang zu den in der RDDS-Datenbank (WHOIS) enthaltenen Personendaten der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens.
Das BAKOM kann unter Berücksichtigung der Regeln, die auf internationaler Ebene angewendet werden, Vorschriften über die Modalitäten und Verfahren für den Zugang nach Absatz 3 erlassen.
Die Registerbetreiberin trifft geeignete, namentlich technische Massnahmen, um eine missbräuchliche Verwendung der öffentlich zugänglichen Angaben, insbesondere ihre Verwendung zu Werbe- oder Verkaufsförderungszwecken, zu verhindern.
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