812.212.21VAMFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die Swissmedic überprüft nach Artikel 16c HMG die Arzneimittel einzeln oder als Gruppe.
Sie berücksichtigt bei der Überprüfung der Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen insbesondere folgende Kriterien:
das Anwendungsgebiet des Arzneimittels;
das Risikoprofil des Arzneimittels;
die Entwicklung von Wissenschaft und Technik.
Sie fordert jede betroffene Zulassungsinhaberin auf, die für die Überprüfung notwendigen Angaben und Unterlagen vorzulegen. Sie setzt ihr dafür eine angemessene Frist.
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