812.212.21VAMFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Wer im Rahmen der Berufsausübung verschreibungspflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich anwenden will, bedarf einer Bewilligung des Kantons, in dem der Beruf ausgeübt wird.
Eine solche Bewilligung kann neben Medizinalpersonen auch Personen folgender Berufskategorien erteilt werden:
Bachelor of Science FH in Hebamme;
diplomierten Dentalhygienikerinnen HF und Dentalhygienikern HF;
diplomierten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren;
diplomierten Rettungssanitäterinnen HF und -sanitätern HF;