812.213MepVFederal Council Ordinance26.05.2021Originalquelle
Die bezeichnete Stelle meldet der Swissmedic und den anderen bezeichneten Stellen:1
alle Informationen zu ausgestellten Bescheinigungen und zu deren Änderungen und Nachträgen;
Angaben zu suspendierten, reaktivierten oder widerrufenen Bescheinigungen;
Angaben zu abgelehnten Bescheinigungen;
Angaben zu Einschränkungen von Bescheinigungen.
Sie meldet der Swissmedic auch die Information, ob ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Artikel 54 Absatz 1 EU-MDR2anzuwenden ist oder nicht. Die Meldungen von Bescheinigungen für Produkte, für die ein solches Verfahren durchgeführt wurde, müssen die Dokumente nach Artikel 55 Absatz 1 EU-MDR enthalten.3
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Mai 2021, in Kraft seit 26. Mai 2021 (AS 2021 281). ↩