812.213MepVFederal Council Ordinance26.05.2021Originalquelle
Die Bezeichnung wird suspendiert, eingeschränkt oder widerrufen, wenn die bezeichnete Stelle:
die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllt; oder
von der Swissmedic verfügte Korrekturmassnahmen nicht vornimmt.
Die Suspendierung wird für höchstens zwölf Monate ausgesprochen. Sie kann um höchstens weitere zwölf Monate verlängert werden.
Wird die Bezeichnung suspendiert, eingeschränkt oder widerrufen, so hat die bezeichnete Stelle alle betroffenen Hersteller innert zehn Tagen davon in Kenntnis zu setzen.
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