812.213MepVFederal Council Ordinance26.05.2021Originalquelle
Der Sicherheitsbericht enthält:
eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Analysen der gesammelten Daten auf der Grundlage des Plans nach Artikel 58;
eine Beschreibung allfällig ergriffener Präventiv- oder Korrekturmassnahmen und deren Begründung.
Während der gesamten Lebensdauer des betreffenden Produkts bleiben im Sicherheitsbericht aufgeführt:
die Schlussfolgerungen aus der Nutzen-Risiko-Abwägung;
die wichtigsten Ergebnisse der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen;
die Gesamtabsatzmenge des Produkts;
eine Schätzung der Anzahl Personen, bei denen das betreffende Produkt zur Anwendung kommt;
Merkmale der Personen nach Buchstabe d;
die Häufigkeit der Produktanwendung, sofern dies praktikabel ist.
Der Sicherheitsbericht bildet Teil der technischen Dokumentation gemäss den Anhängen II und III EU-MDR1. Bei Sonderanfertigungen ist er Teil der Dokumentation nach Anhang XIII Abschnitt 2 EU-MDR.