(Art. 5 Abs. 1 und 6 Abs. 2)
| Durchwurzelbare Mächtigkeit | Gesamter durchschnittlicher Bodenabtrag1 (Tonnen TS pro Hektare und Jahr) |
|---|---|
| Bis und mit 70 cm | 2 |
| Über 70 cm | 4 |
| TS= Trockensubstanz | |
| 1 Gesamter durchschnittlicher Bodenabtrag = Summe des flächenhaften und des linienhaften Bodenabtrags |
1Der durchschnittliche flächenhafte Bodenabtrag wird pro Parzelle abgeschätzt. Dabei werden der Niederschlag und die Bodenerodierbarkeit in der Region sowie die Hanglänge, Hangneigung und Fruchtfolge (Bodenbedeckung und -bearbeitung) auf der Parzelle berücksichtigt. Variiert die Erosion auf einer Parzelle stark, so wird sie für die entsprechenden Teilflächen ermittelt.
2Der durchschnittliche linienhafte Bodenabtrag auf der Parzelle wird aufgrund der Beobachtungen der letzten fünf Jahre geschätzt. Dabei werden die zeitliche Häufigkeit der Bildung von Erosionsrinnen sowie deren Anzahl und Tiefe berücksichtigt.
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