Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber sorgt für die Anwendung eines Qualitätssicherungsprogramms, das sowohl die medizinischen Aspekte der Strahlenbehandlung als auch die anlagespezifischen und medizinphysikalischen Belange umfasst.
Für die Berücksichtigung der Erfahrung und des Standes von Wissenschaft und Technik sind massgebend:
die Empfehlungen der internationalen und nationalen Fachorganisationen, insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und medizinische Physik (SGSMP)1;
die einschlägigen nationalen und internationalen Normen;
die Wegleitungen des BAG.
Die Empfehlungen, Normen und Wegleitungen nach Absatz 2 sind auch massgeblich für:
das Therapieplanungssystem;
die MV-Bildgebung;
Zusatzeinrichtungen für die Bestrahlungsplanung oder Therapiesimulation;
Informatiksysteme.
Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss die Qualitätssicherung anpassen, wenn die Erfahrung und der Stand von Wissenschaft und Technik, insbesondere bezüglich Spezialanwendungen oder technischer Neuerungen, dies gebieten.