(Art. 15 Abs. 5)
Mindestangaben in der Dokumentation der Bestrahlung
1 Medizinische Behandlungsanweisung
Die medizinische Behandlungsanweisung muss mindestens enthalten:
- Patientenidentifikation;
- anamnestische Daten (insbesondere Schwangerschaft) und Kurzbeschreibung der Erkrankung;
- Behandlungsziel und Gesamtbehandlungskonzept;
- anatomisch definierte Bestrahlungsvolumina und Risikoorgane, nötigenfalls belegt durch Informationen, die mit bildgebenden Verfahren gewonnen wurden;
- Einzel- und Gesamtdosis in den Zielvolumina und in den Risikoorganen;
- Bestrahlungsfraktionierung;
- Anweisungen zur Überwachung der Behandlung (Qualitätssicherungsprogramm);
- Datum und Identifikation der für die Behandlungsanweisung verantwortlichen Ärztin oder des Arztes.
2 Patientenspezifische Bestrahlungsanweisung
Die patientenspezifische Bestrahlungsanweisung muss mindestens enthalten:
- Patientenidentifikation;
- anzuwendende strahlentherapeutische Methode und Planungsunterlagen;
- Lage des Zielvolumens und der Risikoorgane, gegebenenfalls anatomische Referenzpunkte;
- Bestrahlungsabfolge (insbesondere Anzahl Felder, Anzahl Fraktionen pro Tag und total, Intervalle zwischen Fraktionen);
- geometrische Einstellparameter des Strahlers und des Behandlungstisches (insbesondere Feldgrösse und -winkel, Lageparameter, Fokus-Haut-Abstand) sowie Hinweise zur Lagerung und Fixierung der Patientin oder des Patienten;
- physikalische Bestrahlungsparameter (insbesondere Bestrahlungsmodus, Strahlenart, Strahlenenergie, Einzel- und Gesamtdosen in Zielvolumina und Risikoorganen, Monitoreinheiten);
- feldspezifisches Zubehör (Keilfilter, Abschirmblöcke, Kompensatoren, Multilamellenkollimator usw.);
- Kontrollmassnahmen (Bildgebung, In-vivo-Dosimetrie, Laboruntersuchungen usw.);
- Datum und Identifikation der für die Bestrahlungsplanung zuständigen Personen (Ärztin/Arzt, Medizinphysikerin/Medizinphysiker).
3 Bestrahlungsnachweis
Der Bestrahlungsnachweis muss mindestens enthalten:
- Patientenidentifikation;
- Datum und Zeit, Sessions-Nr.;
- Bestrahlungsanlage, falls Bestrahlungsserie an mehreren Anlagen erfolgt;
- Bestrahlungsmodus, Strahlenart, Strahlenenergie;
- Bezeichnung der Strahlenfelder oder der Strahlungssequenz;
- applizierte Strahlendosis pro Feld oder Strahlungssequenz (in Monitoreinheiten);
- Zielvolumendosis (pro Einzelbestrahlung und kumuliert über alle Bestrahlungen) und eine Abschätzung der kumulierten Dosis der Risikoorgane;
- Dosisgrössen zur Abschätzung der kumulierten Patientendosis durch die Bildgebung;
- von der patientenspezifischen Bestrahlungsanweisung abweichende geometrische und physikalische Bestrahlungsparameter;
- Identifikation derjenigen Person, die für die Durchführung der Bestrahlung verantwortlich war.