Eine Abwasserkontrollanlage hat alle Abwässer des angeschlossenen Kontrollbereichs aufzunehmen, die kontaminiert sein können.
Sie hat über mindestens zwei Sammeltanks zu verfügen, die abwechselnd gefüllt werden können.
Freistehende Sammeltanks müssen jederzeit auf Dichtheit kontrolliert werden können. Sie müssen in einer Auffangwanne stehen, welche den Inhalt mindestens eines Sammeltanks aufnehmen kann. Die Auffangwanne ist so auszulegen, dass die voraussichtlichen Leckageströme erfasst werden.
Unterbodensammeltanks müssen mindestens alle drei Jahre auf Dichtheit überprüft werden.
Die Entleerung der Sammeltanks darf nicht automatisch ausgelöst werden können. Sie muss durch eine aktive manuelle Handlung erfolgen, wie beispielsweise durch das Drücken eines Knopfes oder das Öffnen eines Verschlusses.
Die einzelnen Sammeltanks müssen mindestens über folgende Einrichtungen verfügen:
natürlicher Überlauf in einen weiteren Tank oder in die Auffangwanne;
Füllstandsanzeige;
Alarmsystem für den Füllstand4/5voll;
Durchmischungseinrichtung;
Probenahmeeinrichtung zur Entnahme einer repräsentativen Probe;
Sicherheitsventile gegen Über- und Unterdruck.
Das ENSI hält im Einvernehmen mit dem BAG in einer Richtlinie die Anforderungen an Abwasserkontrollanlagen in Zonen fest.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.