814.621VGVFederal Council Ordinance01.01.2001Originalquelle
Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Einwegverpackungen aus PVC an Verbraucher abgeben, müssen ein Pfand erheben. Sie müssen Einwegverpackungen aus PVC, die sie in ihrem Sortiment führen, gegen Rückerstattung des Pfandes zurücknehmen und auf eigene Rechnung der Verwertung zuführen.
Von diesen Pflichten befreit sind Inhaber von Restaurationsbetrieben, die das Einsammeln der Einwegverpackungen aus PVC sicherstellen.
Das Pfand beträgt für alle Einwegverpackungen aus PVC mindestens 30 Rappen.
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