814.711V-NISSGFederal Council Ordinance01.06.2019Originalquelle
Das BAG und die kantonalen Vollzugsorgane dürfen in Veranstaltungs- und Gewerbelokalen jederzeit unangemeldet Kontrollen und Messungen durchführen und dabei weitere Beweismittel erheben.
Dem BAG und den kantonalen Vollzugsorganen sind unentgeltlich alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sämtliche erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Räumlichkeiten und Veranstaltungsorten zu gewähren.
Bei Kontrollen vor Ort bei Veranstaltungen mit Laserstrahlung sind die Anordnungen des BAG unverzüglich umzusetzen.
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