Der Energiewert und die Nährstoffmengen sind je 100 g oder je 100 ml anzugeben.
Die Mengenangabe an Vitaminen und Mineralstoffen muss zusätzlich als Prozentsatz der in Anhang 10 Teil A Ziffer 1 festgelegten Referenzmenge im Verhältnis zu 100 g oder zu 100 ml ausgedrückt werden.
Der Energiewert und die Mengen an Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind, können zusätzlich als Prozentsatz der in Anhang 10 Teil B festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g oder zu 100 ml ausgedrückt werden.
Werden Angaben nach Absatz 3 gemacht, muss in unmittelbarer Nähe folgende zusätzliche Erklärung angegeben werden: «Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ/2000 kcal)».
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