Lebensmittel können mit folgenden Bezeichnungen versehen werden:
«vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen wie Laktose, Eiern, Eibestandteilen, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
«ovo-vegetarisch» oder «ovo-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Eiern, Eibestandteilen, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
«lacto-vegetarisch» oder «lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen wie Laktose, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
«vegan» oder «vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten.
Lebensmittel und Zutaten, die aus Zutaten gewonnen wurden, die unter Verwendung von tierischen Verarbeitungshilfsstoffen hergestellt wurden, können mit einer Bezeichnung nach Absatz 1 Buchstaben a–c versehen werden, wenn sie von den tierischen Proteinbestandteilen der Verarbeitungshilfsstoffe abgetrennt und gereinigt sind.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.