Ein Lebensmittel gilt als laktosearm, wenn der Laktosegehalt im genussfertigen Produkt:
im Vergleich zum entsprechenden Normalerzeugnis mindestens um die Hälfte herabgesetzt ist; und
höchstens 2 g pro 100 g Trockenmasse beträgt.
Ein Lebensmittel gilt als laktosefrei, wenn das genussfertige Produkt weniger als 0,1 g Laktose pro 100 g oder 100 ml enthält. Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt diese Menge pro Tagesdosis.
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