(Art. 10 und 11 Abs. 1–3, 7bisund 9)
Die folgenden Zutaten und die daraus hergestellten Erzeugnisse können Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen und sind deshalb bei der Kennzeichnung immer anzugeben; vorbehalten bleibt Artikel 11 Absatz 9:
1 Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Dinkel, Khorasan-Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, ausser:
1.1 Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschliesslich Dextrose und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität nicht erhöht,
1.2 Maltodextrine auf Weizenbasis und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität nicht erhöht,
1.3 Glukosesirupe auf Gerstenbasis,
1.4 Getreide zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;
2 Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;
3 Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse;
4 Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausser:
4.1 Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird,
4.2 Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird;
5 Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse;
6 Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausser:
6.1 vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität nicht erhöht,
6.2 natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat und natürliches D‑alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnenquellen,
6.3 aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester,
6.4 aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;
7 Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse, einschliesslich Laktose, ausser:
7.1 Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke,
7.2 Lactit;
8 Hartschalenobst, Schalenfrüchte oder Nüsse: Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana ), Walnüsse (Juglans regia ), Cashewnüsse (Anacardium occidentale ), Pecannüsse (Carya illinoiesis [Wangenh.] K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa ), Pistazien (Pistacia vera ), Macadamianüsse oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia ) und daraus gewonnene Erzeugnisse, ausser Hartschalenobst für die Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;
9 Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse;
10 Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse;
11 Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
12 Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2;
13 Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
14 Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
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