In dieser Verordnung gelten als:
- Primärdiagnostik : erste Untersuchung einer Probe, um Krankheitserreger nachzuweisen;
- Referenzdiagnostik : Untersuchung einer Probe im Vergleich zu Referenzproben oder Referenzmethoden, um Resultate zu verifizieren, Typen, Varianten oder Resistenzen eines Krankheitserregers zu charakterisieren oder Methoden und Standards zu validieren;
- Bestätigungsdiagnostik : die einer Primärdiagnostik folgende Untersuchung einer Probe, um ein primärdiagnostisches Resultat zu bestätigen.