818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Kantone erarbeiten Notfallpläne zum Schutz vor besonderen Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit.
Die Kantone stützen sich bei der Erarbeitung ihrer Pläne auf die Pläne des BAG ab. Sie koordinieren ihre Planung mit ihren Nachbarkantonen und soweit möglich mit dem grenznahen Ausland.
Das BAG und die Kantone veröffentlichen ihre Pläne in geeigneter Form.
Sie überprüfen ihre Planung regelmässig.
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