Das BAG bearbeitet die Daten, die nach den Artikeln 6–9 erhoben werden, stellt der Öffentlichkeit anonymisierte Statistiken elektronisch zur Verfügung und veröffentlicht regelmässig Zusammenstellungen, Analysen und Kommentare.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.