818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das BAG gewährt den Kantonen auf Anfrage Unterstützung bei epidemiologischen Abklärungen, indem es Folgendes anbietet:
fachliche Grundlagen wie Stichprobenziehung, Checklisten und weitere Erhebungsinstrumente zur Durchführung von Ausbruchsabklärungen;
personelle Unterstützung.
Es stellt die Koordination mit anderen Bundesstellen, Fachexpertinnen und Fachexperten, ausländischen Behörden sowie mit internationalen Organisationen sicher.
Es koordiniert bei Bedarf die kantonsübergreifenden Abklärungen.
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