818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Ärztinnen und Ärzte wirken im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Umsetzung des nationalen Impfplans mit.
Sie nehmen folgende Aufgaben wahr:
Sie informieren basierend auf dem Impfstatus die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen beziehungsweise die gesetzliche Vertretung über den nationalen Impfplan sowie über die Übertragungs- und Krankheitsrisiken für Personen, die nicht geimpft sind.
Sie stellen die offiziellen Informationsmittel des Bundes oder der Kantone den von den Impfempfehlungen betroffenen Personen beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung zur Verfügung.
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