818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Apothekerinnen und Apotheker, Pflegefachpersonen, Hebammen, Entbindungspfleger sowie medizinisches Hilfspersonal tragen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Umsetzung des nationalen Impfplans bei.
Sie informieren die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen beziehungsweise die gesetzliche Vertretung über den nationalen Impfplan oder verweisen sie an eine Ärztin oder einen Arzt.
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